Signalverstärker für HSPA, UMTS & GSM
Bei FTS Hennig finden Sie eine erlesene Auswahl an Dual-Band-Repeatern. Die mobilen Sende- und Empfangslösungen sind für den gleichzeitigen Betrieb von 2 unterschiedlichen Frequenzbereichen bzw. 2 unterschiedlichen Netzbetreibern ausgelegt. Die Dualband-Repeater sind bei Anwendungsfällen für GSM 900 + UMTS und GSM 1800 + UMTS die richtige Lösung. Die Repeater-Systeme sind nach höchsten Qualitätstandards gefertigt und hierdurch optimal für Ihre Anwendung geeignet.
Dualbandrepeater bringen satten GSM- & UMTS-Empfang ins Gebäude
Dank unserer Dualband-Repeater wird mit nur einem Gerät zzgl. einer Mobilfunk-Antenne für 2G (GSM) und 3G (UMTS) und einem Antennenkabel der Empfang zu Hause, im Büro oder in der Fabrikhalle über 2 Netze gleichzeitig optimal bereitgestellt. Durch die automatische Sendeleistungskorrektur stellt sich das Verstärkersystem für den besten Arbeitsbereich selbst ein. Auf diesem Wege ist eine Installation also sehr einfach und auch von einem Laien problemlos durchzuführen.
Für ein Einfamilienhaus, Büro oder Keller sind die kleinen Repeater, wie z.B. der ST-92A Dualband Repeater, bestens geeignet. Die einfache Installation und die Statuskontrolle sprechen für sich. Bei Fragen zu Ihrem speziellen Anwendungsfall beraten wir Sie gerne - selbstverständlich kostenlos!
Unsere leistungsstarken Dualband-Repeater
FTS Hennig
FTS Hennig
Huaptec Telecom GmbH
Huaptec Telecom GmbH
Amplitec
Rechtliche Grundlagen zum Betrieb eines Repeaters
Produktinformation für Verbraucher zur rechtlichen Beurteilung des Einsatzes eines Repeaters in Deutschland:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von GSM-Repeatern zur Reichweitenerhöhung, z.B. innerhalb von Gebäuden, laut dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jeder Mobilfunknetzbetreiber erhielt in einem bestimmten Frequenzbereich eine Frequenzzuteilung. In diesem Frequenzbereich darf nur dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen Repeater betreiben. Der Betrieb eines Repeaters durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet einen Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz. Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. In der Praxis geht es vor allem um mögliche Interferenzen mit dem Hauptnetz, also um Störungen des Mobilfunknetzes durch die Erzeugung eines s.g. Hauptnetzes.
Nach unserem Kenntnisstand ist das Kaufen oder der Besitz eines Repeaters nicht zu beanstanden. Kundenberichten zufolge kommt es auch zu keinen Beanstandungen seitens der Netzbetreiber, solange nur Innenräume mit kleinen Repeatern betrieben werden. Unsere Kunden sind allerdings zu jedem Zeitpunkt selbst für die Nutzung eines Repeaters und die Einhaltung der jeweiligen Rechtsprechung verantwortlich. Wir klären auf unseren Webseiten über die Sachlage gemäß der uns vorliegenden Informationen auf und sind zu keinem Zeitpunkt haftbar zu machen.
Bei einer etwaigen Installation eines Repeaters unbedingt die Installationsanleitung beachten. Hilfe zur Installation und weitere Kenngrößen der Repeater gibt es im Blog.