4G Repeater LTE 1800 GCPR-D10 Mini
DIESES PRODUKT IST AKTUELL LEIDER NICHT LIEFERBAR!
Als Alternative empfehlen wir Ihnen folgende Produkte:
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Durch modernste Bauweise von Häusern werden UV-Licht und Mobilfunkstrahlung weitestgehend abgewehrt. Wenn Sie dennoch LTE 1800 auf dem Smartphone oder Tablet haben wollen, benötigen Sie den GCPR-D10 Mini Verstärker.
Die Vorteile des LTE Repeaters GCPR-D10 Mini
Verbesserung des Signales im 1800 MHz LTE Band
bzw. macht der Verstärker den Empfang im Gebäude erst möglich
Mechanische und automatische Leistungseinstellung
Minimierung der Strahlungsleistung der Smartphones und
Erhöhung der Akku Laufzeit
Hinweise zur Installation
Die Repeater dürfen keine Strahlung außerhalb des Gebäudes aussenden und dürfen das öffentliche Netz nicht beeinträchtigen.
Über eine LTE Außenantenne wird das Signal aufgenommen, mit den Verstärker verbessert und über eine kleine Innenantenne im Gebäude wieder abgegeben. Die Mitarbeiter können so problemlos mit den Smartphones oder Tablets die Verbindung halten.
Für Sie nur die beste Antenne
FTS Hennig empfiehlt die Antennen LAT 54, die Breitbandantenne WM8, die 15dBi Flachpanelrichtantenne und die 17dBi hochleistungs Flachpanelantenne. Die in der Auswahl angegebenen Preise beziehen sich auf 10m Standardkabel H155 (LAT54) und FTS-H 200. Andere Längen sind auf Anfrage realisierbar.
Rechtliche Grundlagen zum Betrieb eines Repeaters
Produktinformation für Verbraucher zur rechtlichen Beurteilung des Einsatzes eines Repeaters in Deutschland:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von Mobilfunk-Repeatern zur Reichweitenerhöhung, z.B. innerhalb von Gebäuden, laut dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jedem Mobilfunknetzbetreiber wurde in einem bestimmten Frequenzbereich eine Frequenzzuteilung erteilt. In diesem Frequenzbereich darf nur dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen Repeater betreiben. Der Betrieb eines Repeaters durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet einen Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz. Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91.
Nach unserer Kenntnis ist jedoch der Kauf oder Besitz eines Repeaters nicht zu beanstanden.
Mit der Bestellung unserers Repeaters erkennen Sie die vorgenannte Verbraucherinformation als gelesen und zur Kenntnis genommen an.
Ihr Vorteil - Wir sorgen für Ihre Sicherheit
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Versicherungsschutz bis 3.000.000 €
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